Ausbildung in allen Klassen
In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind sieben Grundklassen für die Führerscheine definiert: A, B, C, D, E, L und T. Mit allen Unterklassen sind es siebzehn. Nimmt man die Besitzstandsregelung dazu, ist es fast nicht mehr durchschaubar. Wenn ihr also den Führerschein plant, sagt uns was ihr fahren wollt, und wir sagen euch welchen Führerschein ihr dafür braucht.
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr -zusätzlich zum Führerschein- eine besondere Qualifikation erforderlich. Diese wird nachgewiesen durch den Eintrag der Kennziffer „95“ im Führerschein. Zum Erhalt der „95“ sind regelmäßige Weiterbildungen vorgeschrieben. Dafür sind im Zeitraum von 5 Jahren fünf Teilnahmebescheinigungen erforderlich, um den Führerschein verlängern zu können. Auf der Rückseite des Führerscheines in Spalte 12 ist das Ablaufdatum vermerkt. Also immer den Führerschein kontrollieren und bei Unklarheiten anrufen.
Motorrad – Gespann - Kurse
Das Fahren eines Motorrads mit Seitenwagen erfordert keinen besonderen Führerschein. Die für das Kraftrad gültige Fahrerlaubnis reicht aus. Aber ein Gespann hat eine völlig andere Fahrphysik und ist mit dem Solobetrieb eines Motorrads nicht vergleichbar. Wer also plant, ein Motorrad mit Seitenwagen zu fahren, sollte sich vorher über das spezifische Fahrverhalten eines Gespanns informieren.