Gewerblicher Personenverkehr

 

EU-Kommission plant Änderung der 12-Tage-Regelung

 

Die Verordnung 561/2006 wird überarbeitet – am 31. Mai 2017 wird der Vorschlag von der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat übermittelt.

 

Der vorbereitete Text umfasst unter Erweiterung der 12-Tage-Regelung auch auf den inländischen Verkehr. Bis jetzt kann die 12-Tage-Regelung bekanntlich nur auf den grenzüberschreitenden Verkehr Anwendung finden. Die Kommission hat in ihrer Folgenabschätzung festgestellt, dass eine Erweiterung auf den inländischen Verkehr keinerlei Nachteile für die Fahrer und für die Straßenverkehrssicherheit hat.

 

Außerdem  soll unter anderem die durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit weiterhin 45 Stunden betragen. Allerdings soll mehr Flexibilität in einem Gesamtzeitraum von vier Wochen eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass ein Fahrer nach jeder Woche eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nehmen und am Ende der vier Wochen auf insgesamt 180 Stunden Ruhezeit kommen muss.

Eine verkürzte monatliche Ruhezeit ist dagegen nicht geplant.

 

Die Pausenregelung innerhalb von 4,5 Stunden soll ebenfalls flexibler gestaltet werden. So sollen die insgesamt 45 Minuten in 3 x 15 min aufgeteilt werden können.

Der Vorschlag wird nach dem 31. Mai an das EP und den Rat zur Mitentscheidung übermittelt.

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