Informationen für Fahrschüler

 

Auf den folgenden Seiten informieren wir über wichtige Änderungen im Straßenverkehrsrecht, geben Tipps zu aktuellen Problemen und beantworten Fragen, die über das Kontaktformular an uns gerichtet werden.

TÜH/TÜV Hessen informiert / Frankfurt, 02.08.2021

Sehr geehrte Fahrlehrerinnen, sehr geehrte Fahrlehrer, 
sehr geehrte Fahrerlaubnisbewerberinnen, sehr geehrte Fahrerlaubnisbewerber,
wie aus der Anrede abzuleiten ist, richten wir uns mit diesem Informationsschreiben zur aktuellen Terminsituation nicht nur an Sie als Fahrlehrer, sondern auch an Sie als Fahrerlaubnisbewerber.
Dem angefragten Bedarf an Theorieprüfungsplätzen kommen wir in der Regel im normalen Umfang nach. Bei der Vergabe von praktischen Prüfplätzen kommt es regional zu Verzögerungen. Gerne erläutern wir Ihnen im Gesamtkontext die Gründe und unsere getroffenen aktuellen Maßnahmen zur Abhilfe:
Erläuterung zur Beantragung von praktischen Prüfungsterminen
Die Prüfungen werden mit einem regelgerechten Vorlauf von ca. drei Wochen – auf Basis der von den Fahrschulen beantragten Prüfungsplätze – pro Kalenderwoche vorgeplant und terminiert. Die den Fahrschulen zugesagten Prüfungstermine (Zeit, Ort, Umfang) werden nur im absoluten Ausnahmefall (höhere Gewalt) abgesagt oder verschoben. Die von den Fahrschulen für eine Kalenderwoche beantragten Prüfplätze, die nicht zugeteilt werden konnten, müssen neu beantragt werden. Dies hat den Grund, dass TÜV Hessen nicht in die Personal- und Prüfungsplanung der Fahrschule eingreift. TÜV Hessen sind bei der Beantragung von Prüfplätzen keine Namen von Bewerbern bekannt. Die Zuteilung der einzelnen Bewerber auf die zugesagten Prüfungstermine erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Fahrschule.
Aktuelle Situation
Bis Ende 2020 wurden trotz des Weihnachtsansturms und der Corona-Welle alle Prüfungsanforderungen der Fahrschulen und Fahrschüler vollständig erfüllt. Erst im 2. Quartal 2021 konnten nicht alle beantragten Prüfungsplätze zugeteilt werden. Die Einführung der Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) seit 01.01.2021, einhergehend mit der Verlängerung der Prüfungsdauer um 10 Minuten, wurde in unserer Personalplanung berücksichtigt. Für die aktuelle „Bugwelle“ sind andere (nicht planbare) Effekte ausschlaggebend:
1. Der Bedarf an Prüfplätzen ist im Jahr 2021 gegenüber 2019 (als letztes reguläres Jahr vor der
Coronapandemie) stark angestiegen.
2. Verlängerte Prüfaufträge aus dem Vorjahresbestand, welche aufgrund von Corona um ein Jahr und zum Teil darüber hinaus um zusätzliche Zeiträume vom hessischen Ministerium/FE-Behörden verlängert wurden.
3. Deutlicher Anstieg bei den A-Klassen (Kraftrad) im Vergleich zum Jahr 2019. Dies ist u.a. auf eine nicht unerhebliche Verlagerung von Mofa-Prüfaufträgen (hierfür ist nur eine Theorieprüfung erforderlich) zur Klasse AM („Roller“, seit 10.07.2020 ab 15 Jahren möglich, theoretische und praktische Prüfung erforderlich) zurückzuführen.
4. Deutlicher Anstieg der Nichtbestehensquote in der Fahrerlaubnisprüfung und damit zusätzlich erforderliche Prüftermine.
5. Es gab eine unvorhersehbare regionale Personalfluktuation. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation ist es sehr schwierig neue Mitarbeiter zu gewinnen. Zusätzlich müssen diese in der Regel zunächst über ein Jahr ausgebildet werden, so dass ein kurzfristiger Einsatz neu eingestellter Mitarbeiter im Bereich Fahrerlaubnis nicht möglich ist.
6. Ausfall von Prüfpersonal, infolge von Infektionen oder Quarantänemaßnahmen. Gerade in Anbetracht wieder  Inzidenzen und neuer Corona-Varianten, wird die Wahrscheinlichkeit dafür hoch bleiben und leider auch immer wieder eintreten.
7. Kurzfristiger Ausfall von Bewerbern oder Fahrlehrern.
Aktuelle Maßnahmen zur Entspannung der Terminsituation
Wir können Ihnen allen versichern, dass wir weiterhin alles uns Mögliche tun, um den Bedarf an Prüfplätzen abzudecken. In allen Bereichen, die wir beeinflussen können, sind wir tätig geworden. Wir haben bisher folgende Maßnahmen eingeleitet / umgesetzt:
1. Ausschöpfung sämtlicher Dispositionsmöglichkeiten bei der täglichen Arbeitszeit. Noch immer erklären sich fast alle Prüfer zu Sonderschichten, extra Prüftagen, Urlaubsverzicht etc. bereit, um den Prüfplatznachfragen nachzukommen.
2. Verschiebung von möglichen Prüfkapazitäten aus dem Kfz-Bereich in den Bereich Fahrerlaubnis.
3. Ausweitung der Arbeitszeitkontingente auch am Samstag.

4. Wiedereinstellungen zur Generierung von zusätzlichen Prüfkapazitäten (ehemalige Fahrerlaubnisprüfer, die schon in Rente waren).
5. Zusätzlicher Einsatz von Prüfpersonal in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung mit einer
Ausnahmegenehmigung.
6. Zusätzlich spezielle Motorradprüfungstage an Samstagen (im Ballungsgebiet Frankfurt).
7. Einführung eines neuen Konzeptes im Theorieprüfungsablauf an einzelnen Standorten
8. Wir erwarten aus unserer Ausbildungsgruppe ab März 2022 eine erhebliche Anzahl an zusätzlichen Prüfern. Zusätzlich starten wir erstmalig im Oktober 2021 eine weitere Ausbildungsgruppe
9. Aufhebung der Prüfortbindung, Theorieprüfungen können in allen aktuellen Prüflokalen in Hessen durchgeführt werden.
Bitte an alle Fahrschulen
Wir appellieren an die Fairness aller Fahrschulen: Bestellen Sie nur die Prüfplätze, die Sie wirklich benötigen und auch nutzen können. Halten Sie wo immer möglich einen Ersatzbewerber vor.
Halten Sie die Ausbildungsqualität weiterhin hoch, um einer Prüfplatzverknappung durch dann nötige Wiederholungsprüfungen entgegenzuwirken.
Bitte an alle Fahrerlaubnisbewerber
Wir alle haben zurzeit mit Verzögerungen und Wartezeiten in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu kämpfen, davon ist aktuell auch der Erwerb einer Fahrerlaubnisprüfung betroffen. Die Gesamtzeit, die Bewerber zur Erlangung einer Fahrerlaubnis benötigen, hängt nicht nur von Prüfungsterminen ab. Sie ist bestimmt durch die Bearbeitungszeit im Rahmen der Antragstellung bei den Führerscheinstellen, die Ausbildungszeit in der Fahrschule und letztendlich die gezeigte Leistung in der/den Prüfung/en.
Wir bitten hier um Ihr Verständnis für die Gesamtsituation: Es gibt vielfältige Ursachen, warum sich die Prüfplatzsituation zugespitzt hat. Nicht für alle Einflussfaktoren ist TÜV Hessen verantwortlich. Wir bitten Sie als Fahrerlaubnisbewerber, soweit möglich für Planungssicherheit im Zusammenspiel mit Ihrer Fahrschule zu sorgen.

Prüfplatzanzahl in den Theorieprüflokalen und Maskenpflicht
Aktuell gilt die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) vom 22.07.2021. Auch wenn Regelungen zu Mindestabständen und Maskenpflicht gelockert wurden, sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene weiterhinzu beachten. Deshalb bleibt die aktuelle Prüfplatzanzahl in den Theorieprüflokalen bis auf weiteres zum Schutz aller Beteiligten bestehen. Ebenso die Maskenpflicht: In den Prüflokalen und im Prüfungsfahrzeug ist eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen. Kommen Sie nur zur Prüfung, wenn Sie sich fit und gesund fühlen. Kommunizieren Sie frühzeitig einen eventuellen Ausfall.
Fairness und Sachlichkeit
Durch die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfungen sind wir – Prüfer und Fahrlehrer – beruflich eng miteinander verknüpft. Abseits der „Anforderung von Prüfplätzen“ pflegen wir bei der täglichen Arbeit einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander. Lassen Sie uns darauf aufbauen. Wir müssen miteinander sprechen und Lösungen suchen, auch wenn das nicht immer einfach ist. Wichtig ist ein faires, ehrliches und transparentes Miteinander. Wir sehen die Probleme in den Fahrschulen und danken für Ihre tägliche Arbeit und Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie dieses Informationsschreiben auch an Ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler weiter.
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund!
Denis Sixten, Clark Doerffer, Denny Kirchner
TÜV Technische Überwachung Hessen G TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Bereichsleiter Auto-Service Fachreferent Fahrerlaubniswesen Auto-Service

 

...und mein Kommentar dazu:  ...eigenartig....

 

 

 

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