Auf den folgenden Seiten informieren wir über wichtige Änderungen im Straßenverkehrsrecht, geben Tipps zu aktuellen Problemen und beantworten Fragen, die über das Kontaktformular an uns gerichtet werden.
01.05.2023
Ausfall von Fahrerlaubnisprüfungen
Bei krankheitsbedingten Ausfällen von Bewerbern werden ab sofort nur noch Atteste mit Bezug auf die Prüfungstauglichkeit als ausreichende Entschuldigung der Bewerber anerkannt.
TÜV Hessen
Umtauschpflicht für Führerscheine
Mit dem neuen Scheckkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicherer werden. Außerdem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Das sind in Deutschland etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine - auch bekannt als "grauer Lappen" oder "rosa Pappe" - sowie rund 28 Millionen bisherige Scheckkarten-Führerscheine.
Die Umtauschfrist ist von zwei Faktoren abhängig: vom Ausstellungsdatum und vom Geburtsjahr. Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend. Die Umtauschfristen für die Betroffenen sind bereits abgelaufen. Zuletzt waren bis 19. Januar 2025 die Jahrgänge ab 1971 an der Reihe.
Wurde der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, ist das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist maßgeblich.
Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich - also auch vor dem angegebenen Datum.