Fahrer von Pkw-Gespannen müssen bei der Anbringung der Abreißleine bestimmte Vorgaben beachten. Sonst drohen in Ländern wie den Niederlanden oder der Schweiz hohe Bußgelder. Der ADAC hat die Regelungen zusammengefasst.
In den Niederlanden sind die Regelungen restriktiver. Spezielle Sicherungseinrichtungen sind hier sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger vorgeschrieben. Dies betrifft auch Anhänger mit weniger Gewicht. Zu beachten ist, dass die vorgeschriebenen Sicherungsseile zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder einem Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen.
In der Schweiz ist bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.500 kg eine zusätzliche Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug erforderlich. Wie diese befestigt werden muss, ist nicht gesetzlich geregelt. Das Schweizer Bundesamt für Straßen weist aber darauf hin, dass das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals nicht ausreichend ist.